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Produktlizenz-und abonnentenvereinbarung

Diese Abonnementvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen Ihnen („Kunde“) und Totara Learning (wie unten definiert) geschlossen und tritt an dem Datum in Kraft, an dem diese Vereinbarung vom Kunden angenommen wird („Startdatum“).

1. TOTARAEINHEIT; DEFINITIONEN

1.1 Totara Einheit. Totara Learning“ bezieht sich auf:

(a) wenn der Kunde in Neuseeland, Australien, Asien oder Ozeanien (außer Australien) ansässig ist: Totara Learning Solutions Ltd, mit der Adresse: Level 2, 186 Willis Street, Te Aro, Wellington 6011, Neuseeland.

(b
) wenn der Kunde in Europa, dem Nahen Osten oder Afrika ansässig ist: Totara Learning (Europe) Ltd. mit der Adresse: Office 6, 28 Kensington Street, Brighton, BN1 4AJ, Vereinigtes Königreich.

(c) wenn der Kunde in Nordamerika, Südamerika oder in einem Land oder einer Region ansässig ist, das/die nicht unter (a) bis (c) oben fällt: Totara Learning, Inc. mit der Adresse: PO Box 7775 #95930, San Francisco, CA 94120, USA.

1.2 Definitionen.
In dieser Vereinbarung:
Kundencomputer bezeichnet Computer, die dem Kunden gehören oder von ihm betrieben werden.
Dokumentation bezeichnet die Dokumentation für die TotaraPlattform, die auf der Website von Totara Learning verfügbar ist oder die Totara Learning dem Kunden von Zeit zu Zeit anderweitig zur Verfügung stellt.

Anzahl der aktiven Benutzer bedeutet in Bezug auf eine Produktionsinstanz: (a) während der ersten 12 Monate nach dem Go-Live-Datum die Gesamtzahl der eindeutigen Benutzerkonten, über die ein Kunde auf die Totara-Plattform zugreifen kann und in die er seit dem Go-Live-Datum eingeloggt war, und (b) danach die Gesamtzahl der eindeutigen Benutzerkonten, über die ein Kunde auf die Totara-Plattform zugreifen kann und in die er während der vorangegangenen 12 Monate (auf rollierender Basis) eingeloggt war, jeweils unabhängig davon, ob ein solches Konto anschließend deaktiviert oder ausgesetzt wurde.
GoLiveDatum bezeichnet den früheren Tag, an dem eine bestimmte Produktionsinstanz gemäß der zwischen Totara Learning oder einem Totara Partner einerseits und dem Kunden andererseits vereinbarten Ersteinrichtungsspezifikation konfiguriert wurde, und das Datum, an dem diese Produktionsinstanz erstmals zur Verfügung gestellt wird der Kunde.

Bestellung bezeichnet ein Bestelldokument, einen Kaufvertrag, einen Kundenauftrag, eine Vereinbarung oder ein anderes ähnliches Dokument, gemäß dem der Kunde ein Abonnement für Totara Enterprise Extensions erworben hat, unabhängig davon, ob dies direkt bei Totara Learning oder indirekt bei einem autorisierten Totara Partner.

Produktionsinstanz bezeichnet eine Instanz der TotaraPlattform, die zur Unterstützung eines aktiven betrieblichen LernmanagementGeschäftsprozesses des Kunden eingesetzt wird, der von den Mitarbeitern des Kunden genutzt wird.

Unterstützte Umgebung bezeichnet die Kombination aus Hardware, Betriebssystem und
Datenbankplattform, die zusammen die Mindestanforderungen an die Systemkonfiguration für die ordnungsgemäße Nutzung und den Betrieb der TotaraPlattform gemäß der Dokumentation erfüllen.
Software von Drittanbietern bezeichnet Software, die von Drittanbietern lizenziert wurde, einschließlich Software, die unter OpenSourceLizenzen lizenziert wurde, wie z. B. unter den von der Open Source Initiative genehmigten Lizenzen.
Totara Core bezieht sich auf die Software, die als Open Source unter GPLv3 lizenziert ist, wie in der Dokumentation näher beschrieben.
Totara EE Proprietary bezeichnet Software, die Teil von Totara Enterprise Extensions ist, bei der es sich jedoch nicht um Software von Dritten handelt.

Totara EE TPS bezeichnet Software, die Teil von Totara Enterprise Extensions ist, bei der es sich um Software von Drittanbietern handelt.

Totara Enterprise Extensions bezeichnet bestimmte proprietäre Softwaremodule, die von Totara Learning entwickelt wurden, wie in der Dokumentation weiter beschrieben.

Totara Partner bezeichnet einen autorisierten Partner von Totara Learning, von dem der Kunde Zugang zur TotaraPlattform oder anderweitig Dienstleistungen im Zusammenhang mit der TotaraPlattform erhalten hat.

TotaraPlattform bezeichnet die Softwareplattform von Totara Learning, bestehend aus (a) Totara Core und (b) Totara Enterprise Extensions.

2. LIZENZ UND BESCHRÄNKUNGEN

2.1 Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der vollständigen und fortlaufenden Einhaltung der Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung durch den Kunden gewährt Totara Learning dem Kunden hiermit ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht während der Laufzeit, um Folgendes zu tun: (i) Zugriff, Nutzung und Änderung von Totara Enterprise Extensions als Teil der TotaraPlattform für die Anzahl der Produktionsinstanzen, für die der Kunde ein Abonnement erworben hat (wie im jeweiligen Auftrag angegeben), und, sofern diese Produktionsinstanzen auf Kundencomputern bereitgestellt werden, die Vervielfältigung und Nutzung einer Kopie von Totara Enterprise Extensions als Teil der TotaraPlattform auf diesen Kundencomputern; (ii) einzelnen Nutzern den Zugriff auf und die Nutzung von Totara Enterprise Extensions als Teil der TotaraPlattform (jeweils ein „berechtigter Nutzer“) in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu gestatten, vorausgesetzt, dass der Kunde für jeden solchen Zugriff oder jede solche Nutzung der TotaraPlattform so verantwortungsvoll ist, als wäre es sein eigener Zugriff oder seine eigene Nutzung gewesen. Der Kunde hat möglicherweise zusätzliche Rechte im Rahmen separater Lizenzen, die für Totara Core gelten. Die Nutzung von Totara Core durch den Kunden unterliegt den Bedingungen dieser separaten Lizenzen.

2.2 Einschränkungen. Sofern eine solche Einschränkung nicht ausdrücklich durch geltendes Recht untersagt ist und sofern sie nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt ist, wird der Kunde als ausdrückliche Bedingung für die Rechte, die dem Kunden in Bezug auf Totara Enterprise Extensions in Abschnitt 2.1 gewährt werden, Dritten oder berechtigten Nutzern weder helfen noch gestatten, Folgendes zu tun: (i) den Quellcode von Totara Enterprise Extensions (oder von diesem Quellcode abgeleitete Informationen) gegenüber Dritten, die nicht zur Geheimhaltung dieser Daten verpflichtet sind, offenzulegen (oder den Zugriff darauf zu ermöglichen); (ii) Urheberrechtsvermerke im Quellcode der TotaraPlattform oder der Dokumentation zu entfernen oder zu ändern; (iii) in Bezug auf die Einführung der TotaraPlattform Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen würden, dass Totara Enterprise Extensions einer Verpflichtung oder einer Lizenzierung gemäß OpenSourceSoftwareLizenzbedingungen unterliegt; (iv) den Zugriff des Kunden auf die TotaraPlattform oder deren Nutzung an Dritte zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu übertragen oder Unterlizenzen zu vergeben, außer an berechtigte Nutzer als Teil eines umfassenderen Dienstes, der aus der TotaraPlattform und zusätzlichen Mehrwerten, Inhalten oder Funktionen besteht; (v) die TotaraPlattform im Auftrag von Dritten zu nutzen; (vi) die TotaraPlattform zu verwenden, um die Rechte Dritter zu verletzen, zu missbrauchen oder zu übertreten; (vii) Funktionen der TotaraPlattform, einschließlich Sicherheits oder Zugriffskontrollmechanismen, zu beeinträchtigen oder zu umgehen; (viii) Totara Enterprise Extensions in einer Weise zu verwenden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet ist oder die gegen die Richtlinie für die zulässige Nutzung von Totara Learning verstößt (verfügbar unter https://totara.atlassian.net/wiki/spaces/DEV/pages/357203980/Acceptable+use+policy
; oder (ix) den Versuch zu unternehmen, eine der vorgenannten Handlungen auszuführen.

2.3 Aktive Benutzer. Die Anzahl der aktiven Benutzer für eine bestimmte Produktionsinstanz darf die im jeweiligen Auftrag angegebene Anzahl nicht überschreiten. Der Kunde erkennt an, dass Totara Learning oder eine Totara Partner gegebenenfalls zusätzliche Gebühren vom Kunden verlangen können, wenn die Anzahl der aktiven Benutzer für eine bestimmte Produktionsinstanz die im jeweiligen Auftrag
angegebene Anzahl überschreitet, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, diese Beträge rechtzeitig zu bezahlen.

2.4 Software von Drittanbietern. Der Kunde erkennt an, dass einige Teile der TotaraPlattform Software von Drittanbietern enthalten. Die Verwendung solcher Software von Drittanbietern kann durch separate Lizenzen geregelt werden, die in der Dokumentation, auf der Website von Totara Learning oder in anderen Materialien, die dem Kunden von oder im Namen von Totara Learning zur Verfügung gestellt werden, angegeben werden.

2.5 Modifikationen. Vorbehaltlich der Rechte von Totara Learning an Totara Enterprise Extensions und der Dokumentation ist der Kunde im Verhältnis zwischen Totara Learning und dem Kunden Eigentümer aller Erweiterungen, Änderungen, Upgrades, Fehlerbehebungen oder sonstigen Modifikationen, die der Kunde an Totara Enterprise Extensions oder der Dokumentation vorgenommen hat („Modifikationen“), jedoch unter der Voraussetzung, dass der Kunde in keinem Fall Modifikationen oder modifizierte Versionen von Totara Enterprise Extensions ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Totara Learning nutzen, vertreiben, kommerzialisieren oder anderweitig verwerten darf, es sei denn im Zusammenhang mit seiner berechtigten Nutzung von Totara Enterprise Extensions. Falls der Kunde Modifikationen für Totara Learning bereitstellt, gelten diese Modifikationen als Feedback und unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 2.6.

2.6 Eigentumsverhältnisse. Vorbehaltlich Abschnitt 2.4 stimmt der Kunde zu, dass Totara Learning im Verhältnis zwischen dem Kunden und Totara Learning Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an der TotaraPlattform ist. Mit Ausnahme der Rechte, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden, stellt nichts in dieser Vereinbarung eine Übertragung oder Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum, die sich im Besitz der jeweiligen Partei befinden oder anderweitig von ihr kontrolliert werden, durch die eine Partei an die andere dar, und jede Partei behält sich hiermit alle Rechte vor, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden.

2.7 Feedback. Für den Fall, dass der Kunde Kommentare, Vorschläge oder Feedback zur TotaraPlattform oder zu Verbesserungen, Änderungen oder Erweiterungen der TotaraPlattform (zusammenfassend Feedback“) einreicht, gewährt der Kunde Totara Learning hiermit unter Berücksichtigung aller geistigen Eigentumsrechte, die der Kunde derzeit oder in Zukunft erwirbt, eine weltweite, nicht ausschließliche, unwiderrufliche, unbefristete, übertragbare, unterlizenzierbare, voll bezahlte und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Offenlegung, Unterlizenzierung, Verteilung, Änderung und Herstellung, Anfertigung, zum Verkauf, zum Angebot, zum Import, zur Durchführung von Prozessen oder Methoden, die damit zusammenhängen, oder zur anderweitigen Verwertung dieses Feedbacks ohne Einschränkungen. Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, um das Feedback bereitzustellen und Totara Learning die vorgenannten Rechte zu gewähren.
2.8 Regierungsrechte. Totara Enterprise Extensions und die Dokumentation stellen kommerzielle Computersoftware und kommerzielle Computersoftwaredokumentation dar. Wenn es sich bei dem Kunden um eine USRegierungsbehörde handelt, stellt diese Vereinbarung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ist für staatliche Nutzer gemäß Federal Acquisition Regulation (FAR) 48 CFR 12.212 (für NichtVerteidigungsbehörden) oder Defense FAR Supplement (DFARS) 48 CFR 227.7202 (für Verteidigungsbehörden) verbindlich.

3. KUNDENVERANTWORTLICHKEITEN

3.1 Registrierung. Vor der Installation oder Verwendung der TotaraPlattform auf einer Produktionsinstanz, die vom Kunden oder von einem Totara Partner für Kunden verwaltet oder unterhalten wird, muss der Kunde gewährleisten, dass Totara Learning die Details zu jeder Produktionsinstanz zur Verfügung gestellt werden, wie es Totara Learning oder eine Totara Partner von Zeit zu Zeit in angemessener Weise verlangen können. Der Kunde kann außerdem aufgefordert werden, Totara Learning während der Registrierung oder Installation der TotaraPlattform bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde willigt in die Bereitstellung solcher Informationen an Totara Learning und die Nutzung dieser Informationen durch Totara Learning ein. Der Kunde ist verpflichtet, Totara Learning und ggf. seine Totara Partner unverzüglich zu informieren, wenn sich die Informationen, die Totara Learning oder seinen Totara Partnern während der Laufzeit zur Verfügung gestellt werden, ändern.

3.2 Kundenzufriedenheit und Feedback. Während der Laufzeit und für ein Jahr danach soll der Kunde auf eine angemessene Aufforderung von Totara Learning hin Totara Learning Informationen über die Nutzung der TotaraPlattform durch den Kunden zur Verfügung stellen, einschließlich Informationen zu Problemen, Feedback oder Vorschlägen, die Kunden mit oder in Bezug auf die TotaraPlattform haben könnten (Kundenzufriedenheitsinformationen“). Der Kunde gestattet Totara Learning hiermit,
solche Kundenzufriedenheitsinformationen zu verwenden, um die TotaraPlattform oder andere
Produkte oder Dienstleistungen von Totara Learning zu vermarkten, zu bewerben und zu verbessern.

3.3 Unterstützte Umgebung und Backups. Der Kunde gewährleisten, dass jede vom Kunden verwaltete oder gewartete Produktionsinstanz in einer unterstützten Umgebung ausgeführt wird, und befolgt branchenübliche Verfahren zur Wahrung der Sicherheit und Integrität aller Daten, die der Kunde auf der oder über die TotaraPlattform generiert oder bereitstellt.

3.4 Support. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von ihm möglicherweise die Implementierung von Wartungsversionen oder Fehlerkorrekturen als Voraussetzung für den Erhalt von Support für die TotaraPlattform verlangt wird. Dies gilt auch für autorisierte Partner von Totara Learning. Bestimmte veraltete Versionen der TotaraPlattform erhalten möglicherweise nur wenig oder gar keinen Support. Ohne das Vorstehende einzuschränken, ist Totara Learning nicht verpflichtet, dem Kunden Support zu leisten, es sei denn, der Kunde und Totara Learning haben dies jeweils schriftlich vereinbart.

4. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

4.1 Geltungsbereich: Dieser Abschnitt gilt, soweit die Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeiten, die dem EUDatenschutzrecht unterliegen.
4.2 Definitionen:
4.2.1 Die Begriffe „Verantwortlicher“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „Auftragsverarbeiter“ und „Verarbeitung“ haben die Bedeutung, die diesen Begriffen in der DatenschutzGrundverordnung 2016/679 der EU (in der jeweils geänderten und ersetzten Fassung) („DSGVO“) gegeben wird.

4.2.2 „EUDatenschutzrecht“ bezeichnet die DSGVO und die ePrivacyRichtlinie 2002/58/EG (in der durch die Richtlinie 2009/136/EG geänderten und jeweils geänderten und ersetzten Fassung) sowie deren nationale Umsetzungsgesetze, das Schweizer Bundesdatenschutzgesetz (in der jeweils geänderten und ersetzten Fassung), den UK Data Protection Act (in der jeweils geänderten und ersetzten Fassung) und die Datenschutzgesetze der EWRLänder (in der jeweils
geänderten und ersetzten Fassung).

4.3 Rollen der Parteien: In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vereinbarung erkennen die Parteien an und bestätigen, dass (1) keine Partei als Auftragsverarbeiter im Auftrag der anderen Partei handelt; (2) jede Partei ein unabhängiger Verantwortlicher ist, und (3) diese Vereinbarung keine gemeinsame Verantwortlichkeit oder eine VerantwortlicherVerarbeiterBeziehung zwischen den Parteien begründet. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass der Umfang der Rolle jeder Partei als unabhängiger Verantwortlicher auf die Verarbeitung personenbezogener Daten für die
eigenen Verarbeitungszwecke jeder Partei im Rahmen der Vereinbarung beschränkt ist.

4.4 Verpflichtungen der Parteien: Jede Partei bestätigt und gewährleistet, dass sie in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten für ihre eigenen Verarbeitungszwecke, einschließlich der Weitergabe personenbezogener Daten an die andere Partei, als Verantwortlicher handelt und das EUDatenschutzrecht einhält, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

4.4.1 Stützung auf eine gültige Rechtsgrundlage nach dem EUDatenschutzrecht für die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Einholung einer entsprechenden Einwilligung der betroffenen Personen, falls dies nach dem EUDatenschutzrecht erforderlich oder angemessen ist.

4.4.2 Rechtzeitige und angemessene Benachrichtigung der betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, mindestens jedoch mit den nach EUDatenschutzrecht erforderlichen Elementen.

4.4.3 Beantwortung von Anfragen betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, wenn und soweit nach EUDatenschutzrecht erforderlich.

4.4.4 Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland nur in Übereinstimmung mit dem EUDatenschutzrecht. Die Parteien verpflichten sich nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten,
um sicherzustellen, dass internationale Übermittlungen personenbezogener Daten im Rahmen der Vereinbarung weiterhin dem EUDatenschutzrecht entsprechen.

4.5 Datenschutz: Totara Learning wird:

4.5.1 die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Informationen ausschließlich auf folgende Weise verarbeiten:

(a) zum Zweck der Ausübung der Rechte und Erfüllung der Pflichten aus dieser Vereinbarung und zu keinem anderen Zweck;

(b) in Übereinstimmung mit allen vom Kunden jeweils erteilten Anweisungen; und

(c) ansonsten in Übereinstimmung mit den einschlägigen Datenschutzgesetzen; und
4.5.2 Totara Learning wird unverzüglich jeder Aufforderung des Kunden nachkommen, mit der das Unternehmen aufgefordert wird, die personenbezogenen Informationen zu ändern, zu übertragen oder zu löschen.

5. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

5.1 Laufzeit. Sofern sie nicht früher gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt wird, tritt diese Vereinbarung mit dem Startdatum in Kraft und gilt so lange, wie der Kunde einen aktiven Auftrag hat (die „Laufzeit“).

5.2 Kündigung, Verstoß oder Insolvenz. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei (i) gegen diese Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 15 Werktagen nach Benachrichtigung behebt, oder (ii) Insolvenz oder eine freiwillige Reorganisation anmeldet oder ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs einstellt oder liquidiert oder aufgelöst wird.

6. AUSWIRKUNG DER KÜNDIGUNG:

6.1 Auswirkung der Kündigung. Mit der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung enden alle dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen (mit Ausnahme der unter einer OpenSourceLizenz gewährten Lizenzen) sofort. Darüber hinaus überdauern die Abschnitte 2.3, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7, 3.2, 6, 7.2, 8, 9, 10, 11 und 12 eine solche Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung.

7. GARANTIE; HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

7.1 Gegenseitige Gewährleistungen. Jede Partei sichert der anderen zu und gewährleistet, dass (a) diese Vereinbarung ordnungsgemäß ausgefertigt und zugestellt wurde und eine gültige und verbindliche Vereinbarung darstellt, die gemäß ihren Bedingungen gegen die betreffende Partei durchsetzbar ist; (b) sie über die organisatorische Befugnis verfügt, diese Vereinbarung auszuführen, zuzustellen und zu erfüllen; und (c) die Ausführung, Zustellung und Erfüllung dieser Vereinbarung nicht gegen die Geschäftsbedingungen einer anderen Vereinbarung verstößt, an der sie beteiligt ist oder durch die sie
anderweitig gebunden ist.

7.2 Von Totara Learning. Totara Learning garantiert, dass die TotaraPlattform, wie sie von Totara Learning bereitgestellt wird (ob direkt an den Kunden oder indirekt über einen Totara Partner), in allen wesentlichen Belangen der Dokumentation entspricht, vorausgesetzt, dass der Kunde das einzige und ausschließliche Rechtsmittel bei Verletzung von Die vorstehende Garantie gilt für den Erhalt von Supportleistungen, sofern der Kunde mit Totara Learning einen Vertrag über die Bereitstellung solcher Supportleistungen abgeschlossen hat und den Bedingungen einer solchen Vereinbarung unterliegt.

7.3 Haftungsausschlüsse: IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG UND MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG ÜBERNIMMT TOTARA LEARNING KEINE GARANTIEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE TOTARAPLATTFORM, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK. TOTARA LEARNING GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER TOTARAPLATTFORM TERMINGERECHT, SICHER, UNTERBRECHUNGS ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS ETWAIGE MÄNGEL BEHOBEN WERDEN. KEINE MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN AUSKÜNFTE ODER RATSCHLÄGE, DIE VON TOTARA LEARNING, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, PARTNERN, MITARBEITERN, VERTRETERN ODER HÄNDLERN ERTEILT WERDEN, BEGRÜNDEN EINE GARANTIE ODER ERWEITERN IN IRGENDEINER WEISE DEN UMFANG DER HIERIN ENTHALTENEN GARANTIE.

8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.

8.1 Definiert.Vertrauliche Informationen“ bezeichnen alle Informationen, unabhängig davon, ob sie in materieller oder immaterieller Form vorliegen, die von einer Partei oder im Namen einer Partei („Offenleger“) gegenüber der anderen Partei („Empfänger“) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt werden und die in schriftlicher Form vorliegen und mit einer Vertraulichkeitskennzeichnung versehen sind oder die von einer vernünftigen Person aufgrund der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung als vertraulich verstanden werden würden; vorausgesetzt jedoch, dass zu den vertraulichen Informationen keine Informationen gehören, bei denen der Empfänger Folgendes nachweisen kann: (i) dem Empfänger waren die Informationen vor dem Erhalt vom Offenleger rechtmäßig bekannt, ohne dass er zur Vertraulichkeit verpflichtet war, (ii) der Empfänger hat sie rechtmäßig von einem Dritten erhalten, ohne dass er zur Vertraulichkeit verpflichtet war, (iii) der Empfänger hat sie unabhängig entwickelt, ohne auf die vertraulichen Informationen des Offenlegers Bezug zu nehmen oder diese zu verwenden, oder (iv) sie sind oder werden öffentlich zugänglich, ohne dass dies auf eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers zurückzuführen ist. Zu den vertraulichen Informationen von Totara Learning gehören der Quellcode von Totara Enterprise Extensions und alle Informationen, die im Quellcode enthalten sind oder von diesem abgeleitet wurden, sowie die entsprechenden Studien.

8.2 Verpflichtungen. Der Empfänger muss: (i) die vertraulichen Informationen vertraulich behandeln, (ii) die vertraulichen Informationen mindestens mit der gleichen Sorgfalt geheim halten, die er bei der Geheimhaltung seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet, (iii) stets mindestens ein angemessenes Maß an Sorgfalt bei der Geheimhaltung der vertraulichen Informationen walten lassen, und (iv) die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und zur Ausübung seiner Rechte aus dieser Vereinbarung verwenden, sofern der Offenleger nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat. Der Empfänger darf keine vertraulichen Informationen des Offenlegers an andere Personen weitergeben, außer an die Mitarbeiter und Auftragnehmer des Empfängers, die diese vertraulichen Informationen kennen müssen, um den Zweck und die Absicht dieser Vereinbarung zu erfüllen. Der Empfänger gewährleistet, dass jeder dieser Mitarbeiter und Auftragnehmer angewiesen wurde, die vertraulichen Informationen des Offenlegers vertraulich zu behandeln, und stellt sicher, dass jeder dieser Berater eine Vertraulichkeitsvereinbarung über die vertraulichen Informationen des Offenlegers unterzeichnet hat.

8.3 Ausnahmen. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Empfänger, wenn er verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen des Offenlegers aufgrund einer Vorladung oder eines anderen gerichtlichen Verfahrens offenzulegen, dies tun, solange er (i) den Offenleger vorher über eine solche Offenlegung informiert; (ii) mit dem Offenleger bei seinen Bemühungen kooperiert, eine Schutzanordnung zu erwirken, um diese vertraulichen Informationen vor weiterer Offenlegung zu schützen, und (iii) nur die vertraulichen Informationen des Offenlegers offenlegt, über deren Offenlegung der Rechtsbeistand des Empfängers den Empfänger informiert hat.

8.4 Rückgabe oder Vernichtung von Unterlagen. Nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund oder auf schriftliche Aufforderung des Offenlegers ist der Empfänger verpflichtet, die Originale und alle Kopien der vertraulichen Informationen des Offenlegers, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, unverzüglich an den Offenleger zurückzugeben und alle verbleibenden Kopien zu vernichten, unabhängig davon, ob sie in Papierform oder in elektronischer Form vorliegen. Der Empfänger wird dem Offenleger eine schriftliche, von einem leitenden Angestellten
unterzeichnete Erklärung vorlegen, die die Rückgabe und Vernichtung der vertraulichen Informationen des Offenlegers bestätigt. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, behält der Offenleger alle Rechte, Titel und Interessen an seinen vertraulichen Informationen.
9. SCHADLOSHALTUNG; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
9.1 Schadloshaltung des Kunden: Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, der Kunde verpflichtet sich, Totara Learning und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Handlungen, Verfahren, Urteilen, Strafen, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Rechtsund Sachverständigenkosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus allen Ansprüchen Dritter ergeben, die sich aus oder in Verbindung mit:

9.1.1 der missbräuchlichen Nutzung der TotaraPlattform durch den Kunden, und

9.1.2 einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung oder widerrechtlichen Aneignung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit Modifikationen oder Änderungen an Totara Core ergeben, die vom, für oder auf Anweisung des Kunden vorgenommen wurden (einschließlich Feedback), mit Ausnahme des Umfangs, in dem eine solche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung durch eine unveränderte Version von Totara Enterprise Extensions verursacht wurde.

9.2 Freistellung von Totara Learning. Totara Learning stellt den Kunden und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter von allen Klagen, Forderungen, Klagen, Verfahren, Urteilen frei, die sich aus allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ergeben, die behaupten, dass Totara EE Proprietary (insbesondere Totara Core und Totara EE TPS), wie von Totara Learning geliefert, verletzt die Urheberrechte Dritter. Die vorstehende Freistellung ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die einzige und ausschließliche Haftung von Totara Learning für die tatsächliche oder angebliche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von geistigen Eigentumsrechten Dritter in Verbindung mit der TotaraPlattform.

9.3 Prozess. Die Freistellungsverpflichtungen in diesem Abschnitt 9 hängen davon ab, dass die freigestellte Partei: (i) die andere Partei unverzüglich über den Anspruch informiert, (ii) der anderen Partei die Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gewährt; und (iii) angemessene Unterstützung bei der Verteidigung und Beilegung des Anspruchs. Die freigestellte Partei kann auf eigene Kosten an der Verteidigung des Anspruchs teilnehmen, aber die freistellende Partei hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs. Jeder Vergleich, der die entschädigte Partei binden soll, bedarf der schriftlichen Zustimmung der entschädigten Partei, die nicht unangemessen verweigert, verzögert oder bedingt wird.

9.4 Haftungsbeschränkung: SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG UND MIT AUSNAHME BETRUG, GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN, DER VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI, IHRER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN ODER DER VERLETZUNG VON ABSCHNITT 2: (A) DURCH DEN KUNDEN HAFTET KEINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE, STRAF, EXEMPLARISCHE ODER BESONDERE VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE SICH AUS DEM GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, EINKOMMENSVERLUSTE, GESCHÄFTSVERLUSTE ODER ENTGANGENE ERWARTETE EINSPARUNGEN, SELBST, WENN EINE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAR UND UNGEACHTET DES FEHLENS DES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BESCHRÄNKTEN RECHTSMITTELS HIERIN. DIE GESAMTHAFTUNG VON UND (B) JEDE PARTEI, DIE SICH AUS DEM GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, IST AUF DIE BETRÄGE BESCHRÄNKT, DIE TOTARA LEARNING FÜR DIE NUTZUNG DER TOTARAPLATTFORM DURCH DEN KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN ZWÖLF MONATEN UNMITTELBAR VOR DEN EREIGNISSEN, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN, ERHALTEN HAT.

10. STREITBEILEGUNG

10.1 Streitfälle. Werden alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder deren Erfüllung, Verletzung oder Kündigung ergeben, durch eine verbindliche Schlichtung in englischer Sprache am angegebenen Ort gemäß Abschnitt 12.9 unten beigelegt, vor einem alleinigen Schiedsrichter in Übereinstimmung mit den Regeln, die gemäß Abschnitt 12.9 unten festgelegt sind, und jeder Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig, und ein Urteil darüber kann vor jedem
zuständigen Gericht ergehen. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht einen Unterlassungsanspruch geltend machen, ohne diese Schlichtungsbestimmung zu verletzen.

11. BENACHRICHTIGUNGEN

Benachrichtigung. Alle Benachrichtigungen und sonstigen Mitteilungen, die gemäß dieser Vereinbarung an eine Partei erfolgen müssen oder dürfen, sind schriftlich per EMail zu senden, und eine solche Benachrichtigung gilt an dem Werktag, an dem die EMail eingeht, als ordnungsgemäß erfolgt, jedoch unter der Voraussetzung, dass, wenn eine solche EMail nicht vor 17:30 Uhr Ortszeit an einem Werktag eingeht, eine solche Benachrichtigung als am unmittelbar folgenden Werktag eingegangen gilt.
Mitteilungen an Totara Learning sind an subscriptions@totara.com zu senden, und Mitteilungen an den Kunden sind an die EMailAdresse zu senden, die der Kunde Totara Learning bei der Registrierung oder an den jeweiligen Totara Partner mitgeteilt hat. Jede Partei kann ihre EMailAdresse für Mitteilungen ändern, indem sie eine solche Änderung gemäß diesem Abschnitt mitteilt.

12. ALLGEMEINES

12.1 Abtretung. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Totara Learning keine seiner Rechte oder Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags abtreten, auch nicht im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel, einer Fusion, einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte oder einer ähnlichen Transaktion, die zur Vermeidung von Zweifeln jeweils als Abtretung im Rahmen dieses Vertrags betrachtet werden. Totara Learning kann seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung uneingeschränkt abtreten. Jede Abtretung, die gegen das Vorstehende verstößt, ist null und nichtig. Diese Vereinbarung ist für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich.

12.2 Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei hat bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

12.3 Unabhängiger Auftragnehmer. Die Beziehung der Parteien ist die eines unabhängigen Auftragnehmers, und nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass es eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien begründet. Auch ist keine der Parteien befugt, die andere Partei zu irgendwelchen Garantien, Zusicherungen, Verpflichtungen, Abmachungen oder anderweitig zu verpflichten.

12.4 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte (ausdrückliche und stillschweigende) Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Inhalt dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen und Abmachungen in diesem Zusammenhang, ob schriftlich oder mündlich, mit Ausnahme der Bedingungen einer separat anwendbaren OpenSourceLizenz. Diese Vereinbarung kann nur in schriftlicher Form geändert, ergänzt oder erneuert werden und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.

12.5 Eigene Kosten tragen: Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, trägt jeder von uns seine eigenen Kosten für die Verhandlung, Vorbereitung, Ausführung und Durchsetzung oder den Versuch der Durchsetzung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.

12.6 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Erfüllung dieser Vereinbarung aufgrund von Ursachen oder Bedingungen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Kriegshandlungen, Telekommunikations oder Stromausfälle, Ausfälle des öffentlichen Internets, Pandemien oder andere ähnliche Gesundheitskrisen, Streiks, Aufstände, Überschwemmungen, Erdbeben, Brände und Explosionen („Höhere Gewalt“), vorausgesetzt, die betroffene Partei: (i) benachrichtigt die andere Partei über den Eintritt des Ereignisses Höherer Gewalt, und (ii) unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um die Auswirkungen eines Ereignisses Höherer Gewalt abzumildern und ihre Verpflichtungen trotz des Ereignisses Höherer Gewalt zu erfüllen. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 aufeinanderfolgende Geschäftstage an (oder ist eine Partei innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten kumulativ länger als 60 Tage von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen), kann die nicht betroffene Partei diese Vereinbarung per Mitteilung kündigen.

12.7 Salvatorische Klausel. Jede Bestimmung in einem Gesetz oder einer anderen Rechtsvorschrift, die mit dieser Vereinbarung unvereinbar ist, findet keine Anwendung, soweit ein Ausschluss dieser Bestimmung zulässig ist, und soweit ein solches Gesetz oder eine solche Rechtsvorschrift nicht ausgeschlossen werden
kann, wird die Bestimmung dieser Vereinbarung, die mit einem solchen Gesetz oder einer solchen Rechtsvorschrift kollidiert, so ausgelegt, dass die ursprüngliche Absicht unter Einhaltung des anwendbaren Gesetzes oder der Rechtsvorschrift so weit wie möglich verwirklicht wird, oder, falls eine solche Auslegung nicht möglich ist, wird sie als trennbar betrachtet und von dieser Vereinbarung abgetrennt, und der Rest der Vereinbarung bleibt in Kraft.

12.8 Verzichterklärungen. Eine Verzögerung, ein Versäumnis oder ein Unterlassen einer Partei, ein Recht, eine Befugnis oder einen Rechtsbehelf aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung (ganz oder teilweise) auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder diesen Rechtsbehelf. Der Verzicht in Bezug auf eine Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn dieser Verzicht schriftlich erfolgt und von der Partei, gegen die der Verzicht geltend gemacht wird, unterzeichnet ist. Ein Verzicht bezüglich eines Verstoßes stellt keinen Verzicht bezüglich eines anderen oder nachfolgenden Verstoßes dar und kann auch nicht als solcher angesehen werden.

12.9 Geltendes Recht und Gerichtsstand. Die Gesetze, die für diese Vereinbarung gelten, sowie die Gerichtsbarkeit und die Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, hängen von der TotaraLearningEinheit ab, die diese Vereinbarung abgeschlossen hat, wie in Abschnitt 1.1 angegeben, siehe wie folgt:

12.9.1 Wenn es sich bei der TotaraLearningEinheit um Totara Learning Solutions Ltd handelt, unterliegen diese Vereinbarung und alle Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, dem neuseeländischen Recht, und vorbehaltlich Abschnitt 10 unterwerfen sich die Parteien unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der neuseeländischen Gerichte in Bezug auf alle Klagen, Prozesse oder Verfahren oder alle anderen Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Der Ort der Schlichtung gemäß Abschnitt 10 ist Wellington, Neuseeland, und die Schlichtung wird in Übereinstimmung mit dem Arbitration Act von 1996 durchgeführt, mit Ausnahme der Bestimmungen der Klauseln 3(1)(a), 5(1)(a) und 7 des Anhangs 2 zum Arbitration Act von 1996.

12.9.2 Wenn es sich bei der Totara LearningEinheit um Totara Learning Inc. handelt, unterliegen diese Vereinbarung und alle Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Verbindung stehen den Gesetzen von Kalifornien, und vorbehaltlich Abschnitt 10 unterwerfen sich die Parteien unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in San Francisco, Kalifornien. Dies gilt in Bezug auf alle Klagen, Prozesse oder Verfahren oder alle anderen Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Verbindung stehen. Der Ort der Schlichtung gemäß Abschnitt 10 ist San Francisco, Kalifornien, und die Schlichtung wird in Übereinstimmung mit den American Arbitration Association’s Commercial Arbitration Rules (Kommerzielle Schiedsregeln) durchgeführt.

12.9.3 Wenn es sich bei der TotaraLearningEinheit um Totara Learning (Europe) Ltd handelt, unterliegen diese Vereinbarung und alle Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, den Gesetzen von England und Wales, und vorbehaltlich Abschnitt 10 unterwerfen sich die Parteien unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in London, England. Dies gilt in Bezug auf alle Klagen, Prozesse oder Verfahren oder alle anderen Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Der Ort der Schlichtung gemäß Abschnitt 10 ist London, England, und die Schlichtung wird in Übereinstimmung mit den Regeln des London Court of International Arbitration durchgeführt.